Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIN INN GmbH

 

1.  Geltungsbereich                                                                          
  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments bzw. Zimmern (im Folgenden „Einheit“) zur Beherbergung, die zwischen der TIN INN GmbH, Forster Weg 40, 41849 Wassenberg (im Folgenden „TIN INN“) und einem Vertragspartner (im Folgenden „Gast“) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Beherbergungsvertrag), soweit die Parteien keine individuelle Vereinbarung getroffen haben.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Einheit sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von TIN INN in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, Reservierung
  1. Vertragspartner sind TIN INN und der Gast. Angebote von TIN INN in Bezug auf verfügbare Einheiten sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt in Textform. Die tatsächliche Verfügbarkeit einer Einheit und der anwendbare Preis werden im Rahmen des elektronischen Reservierungsprozesses geprüft und ausgewiesen. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Abgabe der Reservierung zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags über den elektronischen Reservierungsprozess (im Folgenden „Reservierung“) zustande. Für den Vertragsschluss stehen die auf der Webseite von TIN INN für den Reservierungsprozess ausgewiesenen Sprachen zur Verfügung.
  2. Um eine Reservierung vorzunehmen, muss der Gast mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige Alleinreisende sind nicht berechtigt, in einer Einheit zu übernachten.
  3. Mit der Vornahme einer Reservierung nimmt der Gast das im Rahmen des elektronischen Reservierungsprozesses abgegebene Angebot von TIN INN auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. TIN INN behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen für Reservierungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten im Rahmen des Reservierungsprozesses zu definieren. Zur Dokumentierung der Reservierung erhält der Gast von TIN INN eine Reservierungsbestätigung.
  4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Einheiten, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform im Rahmen des Beherbergungsvertrages vereinbart wurde, sondern einen Anspruch auf Bereitstellung einer Einheit der reservierten Kategorie am Ort der Reservierung.
3. Elektronsicher Reservierungsprozess
  1. Der elektronische Reservierungsprozess kann auf der Internetseite von TIN INN eingeleitet werden. Die Leistungsinhalte der gewünschten Reservierung und der Preis können während des gesamten Reservierungsprozesses über das Drucksymbol des Browsers ausgedruckt werden. Die hierfür geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können während des gesamten Reservierungsprozesses über den AGB-Link am unteren Ende der Seite aufgerufen und über das Drucksymbol ausgedruckt oder gespeichert werden.
  2. Vor Abgabe der Reservierung kann der Gast Namen, Adress- und Rechnungsdaten auf Eingabefehler im Reservierungsformular überprüfen und berichtigen. Die Möglichkeit, den Reservierungsprozess durch Schließen des Browsers abzubrechen, besteht während des gesamten Reservierungsprozesses.
  1. Vor Abgabe einer rechtsverbindlichen Reservierung hat der Gast durch Anklicken der einschlägigen Checkbox zu bestätigen, dass er mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Erst durch Bestätigung des Buttons „kostenpflichtig reservieren“ wird die Reservierung an TIN INN weitergeleitet.
  2. Der Zugang der Reservierung bei TIN INN wird unverzüglich durch E-Mail bestätigt. In der Bestätigungsemail wird die Reservierung des Gastes einschließlich weiterer Informationen, insbesondere der für den Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals aufgeführt und der Gast erhält die Gelegenheit, diese zu speichern. Der Gast wird gebeten, diese Bestätigungsemail nebst Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu speichern oder auszudrucken, da eine solche geschlossene Zusammenstellung der Vertragsbedingungen in dieser Form grundsätzlich nicht bei TIN INN gespeichert wird und dem Gast danach nicht mehr zugänglich ist. Soweit in der Bestätigungsemail nicht ausdrücklich etwas anderes aufgeführt ist, stellt die Bestätigungsemail gleichzeitig die Reservierungsbestätigung dar, deren Zugang zum Vertragsschluss führt.
4. Leistungen, Preise
  1. TIN INN ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von TIN INN zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über TIN INN beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von TIN INN verauslagt werden.
  3. Soweit nicht anders vereinbart wird TIN INN dem Gast zum vereinbarten Zeitpunkt der Zimmerüberlassung einen Code zusenden, mit dem das gebuchte Zimmer geöffnet werden kann. Der Code wird nur versandt, wenn zum vereinbarten Zeitpunkt der Zimmerüberlassung der gesamte Betrag für den gebuchten Zeitraum bei TIN INN sichergestellt ist. Hierzu hat der Gast durch Wahl des Zahlungsmittel „Kreditkarte“ TIN INN die Möglichkeit einzuräumen, die Kreditkarte zum vereinbarten Zeitpunkt der Zimmerüberlassung mit dem geschuldeten Betrag zu belasten. Der Gast darf freiwillig ein anderes im Reservierungsprozess vorgesehenes Zahlungsmittel wählen und damit den zur Leistungserbringung geschuldeten Betrag freiwillig im Voraus an TIN INN überweisen. Abgesehen von der Pflicht, den für die gesamte Reservierung geschuldeten Gesamtbetrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Zimmerüberlassung TIN INN zukommen zu lassen bzw. durch Angabe einer Kreditkarte, eine Belastung zu ermöglichen, ist der Gast nicht vorleistungspflichtig. TIN INN ist seinerseits nicht vorleistungspflichtig und muss die geschuldete Leistung erst nach Eingang oder Gutschrift des geschuldeten Gesamtbetrags beginnen.
  4. Es gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses jeweils von TIN INN ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht von dem Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
  5. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich TIN INN vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.
  6. TIN INN kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Einheiten, der Leistung von TIN INN oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Einheiten und/oder für die sonstigen Leistungen von TIN INN erhöht. 
5. Zahlungsbedingungen
  1. Rechnungen von TIN INN sind spätestens nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4.3 ist TIN INN berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.
  3. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist TIN INN berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5.2 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  4. TIN INN ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 5.2 und/oder Ziffer 5.3 geleistet wurde.
  5. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von TIN INN aufrechnen oder verrechnen.
  6. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
6. Stornofristen
  1. Wenn im Rahmen des Reservierungsprozesses für die Einheit ein kostenfreies Stornorecht zugunsten des Gastes ausgewiesen und daraufhin im Beherbergungsvertrag vereinbart wird, kann der Gast den Beherbergungsvertrag innerhalb der vereinbarten Stornofrist unter Angabe der Reservierungsnummer kostenfrei stornieren. Das Stornierungsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zur Stornierung gegenüber TIN INN ausübt.
  2. Nach Ablauf der Stornofristen ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen und TIN INN behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. TIN INN hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Einheit sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) bzw., wenn der Gast zu einem früheren Zeitpunkt als vereinbart abreist.
  3. Sofern zwischen TIN INN und dem Gast in dem Beherbergungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist im Fall einer Gruppenbuchung (ab fünf Einheiten) eine Stornierung des Gastes bis acht Wochen vor Anreise möglich. Storniert der Gast den Beherbergungsvertrag bis vier Wochen vor Anreise, ist TIN INN berechtigt, 50 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Storniert der Gast zu einem späteren Zeitpunkt, ist TIN INN berechtigt, 100 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen.
7. Kündigung durch TIN INN
  1. TIN INN ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von TIN INN nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen, (ii) Einheiten schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; als wesentlich kann insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck anzusehen sein, (iii) TIN INN begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von TIN INN und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von TIN INN zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; (v) ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2. oder (vi) der Gast trotz Abmahnung gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. 
  2. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei den Vertrag stornieren kann, ist TIN INN in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Einheiten vorliegen und der Gast auf Rückfrage von TIN INN mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zur Stornierung nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage von TIN INN mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung (Verzicht auf das Stornorecht) bereit ist.
  3. Wird eine gemäß Ziffer 5.2 und/oder 5.3 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von TIN INN gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist TIN INN ebenfalls zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
  4. Bei berechtigter Kündigung seitens TIN INN entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
 
8. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Einheiten
  1. Eine reservierte Einheit steht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere bzw. spätere Bereitstellung im vorgenannten Sinne.
  2. Sollte ein Gast die Einheit nicht spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung stellen, kann TIN INN die aufgrund der verspäteten Räumung der Einheit für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Tagespreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass TIN INN kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit TIN INN im Voraus vereinbart werden. Stimmt TIN INN einem Early Check-In zu, ist TIN INN berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Einheit 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.
9. Nutzungsbestimmungen
  1. Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Einheit, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.
  2. Der Gast verpflichtet sich ferner, etwaige Beanstandungen oder Mängel unverzüglich TIN INN anzuzeigen.
  3. Die Einheiten sind Nichtrauchereinheiten. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Gästeeinheiten sowie Flur- und/oder Terrassenbereichen zu rauchen. 
  4. Grundsätzlich ist Lärm in der gebuchten Einheit, den gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten (“Ruhezeiten”). 
  5. Rotlicht-Betrieb ist verboten.
  6. Der Gast hat die Einheit pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen zu vermeiden.
  7. Das mitnehmen von Akkus auf die Zimmer ist verboten. Hiermit sind E-Bike-Akkus oder Ähnliches gemeint. Diese Stellen ganz genau genommen eine Brandlast dar. Akkus von Laptops etc. sind aber natürlich erlaubt bzw. es wäre unpraktikabel dies zu verbieten.
  8. Das Mitbringen eines Haustieres ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
10. Haftung von TIN INN
  1. Die verschuldensunabhängige Haftung von TIN INN gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen.
  2. Vorbehaltlich der Haftungsbegrenzung dieser Ziffer 10.2 haftet TIN INN auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die TIN INN arglistig verschwiegen hat, im Rahmen einer etwaigen Garantiezusage oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos und für Regressansprüche bei Weiterverkäufen im Sinne von §§ 445a-c BGB, im Falle des Verzugs und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf) haftet TIN INN auch bei leicht fahrlässiger Verletzung, dann aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
  3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von TIN INN auftreten, wird TIN INN bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, TIN INN rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  4. Für eingebrachte Sachen haftet TIN INN nach den gesetzlichen Bestimmungen mit beschränkter Haftung gem. § 702 BGB. Insbesondere haftet TIN INN auf Grund des § 701 BGB nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600 EUR und höchstens bis zu dem Betrag von 3500 EUR; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3500 EUR der Betrag von 800 EUR.
  5. Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens TIN INN besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet TIN INN nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 10.1.
  6. Alle Ansprüche gegen TIN INN verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch TIN INN sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht i.S.d. Ziffer 10.1.
11. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung von TIN INN, die u.a. auf der Webseite von TIN INN abgerufen werden kann.

12. Schlussbestimmungen
  1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind bei Regelungslücken gehalten, eine neue Bestimmung zu treffen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
  2. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von TIN INN nicht berechtigt, abweichende mündliche Abreden zu treffen.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz von TIN INN.
  4. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage ausschließlich bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von TIN INN zuständig ist. TIN INN ist auch berechtigt, am Sitz des Gastes zu klagen
  5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist TIN INN weder bereit noch verpflichtet.